Unser Verband
Der Wasserbeschaffungs- und Tränkwasserversorgungsverband Veldrom ist ein Wasser- und Bodenverband auf Basis des Wasserverbandsgesetzes. Hervorgegangen ist der heutige Beschaffungsverband aus der Zusammenführung der zwei Altverbände – der 1924 gegründeten Wasser-Interessen-Gemeinschaft Feldrom (WIG Feldrom) und dem 1952 gegründeten Wasserbeschaffungsverband Veldrom (WBV Veldrom). Waren die Verbände ursprünglich nur für ihre Gemeinden zuständig – Feldrom und Veldrom gehörten damals noch zu unterschiedlichen Kreisen – fanden sie schließlich Ende 2009 zusammen. Dabei wurde die WIG Feldrom in den WBV Veldrom eingegliedert. Nun war ein Verband für das gesamte Netzgebiet zuständig.
Wasser- und Bodenverbände unterscheiden sich von „normalen“ Stadtwerken. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig, die Anschlussnehmer sind neben Kunden auch Mitglieder im Verband. So können Sie Einfluss auf die Richtung der Verbandsarbeit nehmen, Vorstandsmitglieder wählen und haben bei wichtigen organisatorischen Entscheidungen durch demokratische Wahlen das letzte Wort. Der Verband übernimmt so in Selbstverwaltung die kommunale Aufgabe der Trinkwasserversorgung.
Wasser- und Bodenverbände kommen für den Gewässer- und Hochwasserschutz häufiger vor, in der Trinkwasserversorgung sind sie eher die Ausnahme – besonders außerhalb Bayerns. Nur gut 2% aller Wasserversorgungsunternehmen sind Wasser- und Bodenverbände! Daher sollten wir diese Besonderheit schützen.
Sollten Sie Fragen zur unserer Satzung, den Organen oder der Organisation des Verbands haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Die Verbandssatzung definiert die Struktur, die Aufgabe und den Ablauf der Verbandes. Sie basiert auf § 6 des Wasserverbandsgesetzes. Sie regelt grundsätzliche Fragen wie die notwendigen Organe des Verbandes, die Rahmenbedingungen für Abstimmungen und Wahlen, die Pflichten der Verbandsmitglieder, die Voraussetzung zur Änderung der Satzung und Fragen zur Verbandsfinanzierung.
Die Satzung ist somit ein wichtiges Regelwerk für die Arbeit unseres Verbandes. Sie gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen der Verband arbeiten kann, und regelt die Beziehungen zwischen den Mitgliedern und dem Verband. Die Satzung ist durch die zuständige Wasserbehörde geprüft und genehmigt. Als Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes sollten Sie sich mit unserer Satzung vertraut machen, um sich über die Regeln und die Arbeitsweise unseres Verbandes im Klaren zu sein.
Die aktuelle Satzung können Sie über die Schaltfläche herunterladen.
Die Organe eines Wasserbeschaffungsverbandes sind in § 46 des Wasserverbandsgesetz vorgegeben. Danach setzt sich ein Verband aus dem Vorstand und der Verbandsversammlung zusammen. Der Vorstand ist das operativ leitende Organ des Verbandes. Die Vorstandsmitglieder werden von der Verbandsversammlung gewählt, die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Vorstand trifft Entscheidungen über die Verbandsarbeit und vertritt den Verband nach außen. Der Vorstandsvorsitzende ist gleichzeitig der Verbandvorsteher.
Die Verbandsversammlung setzt sich aus den Vertretern der Mitglieder zusammen und tagt mindestens einmal im Jahr. Sie beschließt über die Verbandsangelegenheiten, entscheidet über den Haushalt des Verbandes und berät den Vorstand.
Neben den Organen nach dem Wasserverbandsgesetz gibt es in unserem Verband noch die Funktionen. In unserem Verband sind die Funktionen des Rechnungsprüfers, des Schriftführers und der technischen Führungskraft zu besetzen.
Der Rechnungsprüfers prüft jährlich die Richtigkeit der Abrechnung des Verbandes und stellt somit sicher, dass Ihre Beiträge ordnungsgemäß genutzt werden. Der Schriftführer führt bei den Sitzungen von Vorstand und Verbandsversammlung das Protokoll. Die technische Führungskraft trägt die Gesamtverantwortung für alle technischen Abläufe. Diese Funktion ergibt sich aus den Forderungen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).
Die aktuelle Belegung der Organe und Funktionen finden sie auf dieser Seite.
Einmal jährlich lädt der Vorstand alle Verbandsmitglieder zur Verbandsversammlung. Die Versammlung ist das höchste Gremium des Verbandes. Hier werden wichtige Angelegenheiten des Verbandes beraten und entschieden, der Jahresbericht vorgestellt, und die Planung für das kommende Jahr besprochen. Die Tagesordnungspunkte können Sie der Einladung entnehmen.
Die jährliche Verbandssitzung ist für die Verbandsmitglieder eine Möglichkeit, über die Arbeit des Verbandes direkt informiert zu werden, Einfluss auf die zukünftige Entwicklung zu nehmen und sich auszutauschen. Wir freuen uns, wenn auch Sie als Mitglied an der Verbandssitzung teilnehmen und somit aktiv an der Gestaltung der Arbeit unseres Verbandes mitwirken können.
Herr Richard Degenaar
Tel.: +49 170 5713 669
E-Mail: vorstand@wbv-veldrom.de