Information der Verbraucher
Nach § 45 und § 46 der Trinkwasserverordnung sind wir als Wasserversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, unseren Verbraucherinnen und Verbrauchern bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese finden sich in den nachfolgenden Kategorien.
Wasserbeschaffungs- und Tränkwasserversorgungsverband Veldrom
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Feldromer Straße 1
32805 Horn-Bad Meinberg
Versorgt werden die Ortsteile Veldrom sowie Feldrom. Das Versorgungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Dorfgebiet inklusive der landwirschaftlichen Flächen am Bauernkamp.
Es werden ca. 520 Personen mit Trinkwasser versorgt.
Das Rohwasser wird aus einer Quellfassung zwischen Bleichweg und Schnatweg gewonnen. Das Wasser fließt dort durch Eigendruck in ein Sammelbecken im Wasserwerk Bleichweg. Weiter speisen die Stadtwerke Horn-Bad Meinberg aufbereitetes Wasser in das Verteilnetz ein. Dieses wird aus einem Grundwasserbrunnen an der Heinrichstraße gewonnen.
Das Wasser wird mittels UV-Desinfektion gereinigt. Weitere Behandlungsschritte finden nicht statt.
Die aktuelle Wasseruntersuchung der Gruppe A finden Sie hier: Mikrobiologische Untersuchung.
Die aktuelle Trinkwasseruntersuchung finden Sie hier: Hauptuntersuchung.
Die aktuelle Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel finden Sie hier: Pflanzenschutzmittel.
Die Untersuchungen folgen den Vorgaben der Anlage 6 Trinkwasserverordnung. Die Indikatorparameter der Gruppe A werden einmal im Quartal untersucht, die Parameter der Gruppe B einmal im Jahr.
Das Wasser ist nach WRMG den Härtebereich weich zugeordnet. Die Gesamthärte liegt bei 2,18 °dH bzw. 0,4 mmol/l.
Der Kaliumgehalt liegt bei 2,42 mg/l, der Magnesiumgehalt bei 2,70 mg/l, und der Calciumgehalt bei 11,1 mg/l.
Im Moment liegen keine Auffälligkeiten vor.
Das Risikomanagementsystem befindet sich momentan noch im Aufbau.
Gehen Sie sorgsam mit Trinkwasser um. Die Nutzung von Trinkwasser für Zwecke, die kein Trinkwasser fordern – etwa die Bewässerung von Pflanzen oder die Reinigung von Außenflächen – ist nicht förderlich. Nutzen Sie für solche Anwendungszwecke besser aufgefangenes Regenwasser.
Der Verbrauch von Wasser kann durch kleine Leckagen im Haussystem stark ansteigen. Dadurch wird unnötig Trinkwasser verschwendet, der Geldbeutel belastet, und die Bausubstanz gefährdet. Wenn Sie die Vermutung haben, dass Wasser ungenutzt über Lecks austritt, wenden Sie sich an ein Sanitärfachunternehmen zur Ortung und Reparatur.
Bei Bauarbeiten im Außenbereich kann es dazu kommen, dass im Erdreich verlegte Leitungen beschädigt werden. Auch wenn es hierbei zu keinem Wasseraustritt kommt, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Ein beschädigtes Rohr hält dem Druck eventuell nicht lange stand, ein Rohrbruch droht. Durch eine vorzeitige Reparatur lässt sich so ein noch größerer Schaden verhindern.
Trinkwasser muss ständig in Bewegung bleiben, damit es sicher bleibt. Stagniert Wasser in den Leitungen, können vorhandene mikrobiologische Verunreinigungen sich ansammeln, vermehren, und schließlich zur Gefährdung werden. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn das gelieferte Wasser von einwandfreier Qualität ist – denn auch die Hausinstallation beeinflusst die Trinkwasserqualität. Sollten Sie über längere Zeit verreisen, lassen Sie nach der Rückkehr für einige Minuten das Wasser laufen. Danach ist es in der Regel wieder bedenkenlos trinkbar.
Als Körperschaft des öffentlichen Recht erheben wir Wassergebühren. Diese belaufen sich auf 1,30 Euro pro Kubikmeter. Das entspricht einem Preis von 0,13 Cent pro Liter. Zusätzlich wird eine Grundgebühr in Höhe von 2,50 Euro pro Monat erhoben. Alle Preise unterliegen zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von aktuell 7 Prozent.
Der durchschnittliche Verbrauch im Feldrom/Veldrom lag im jeweiligen Kalenderjahr bei:
2020 – 98 m³
2021 – 91 m³
2022 – 82 m³
2023 – 86 m³
2024 – 89 m³
2025 – 90 m³
Im Bundesdurchschnitt verbraucht ein Haushalt mit zwei Personen rund 94 Kubikmeter Trinkwasser.
Nach § 17 Abs. 1 TrinkwV sind Hausbesitzer dazu verpflichtet, im Haus befindliche Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen oder zu entfernen. Ein Bestandsschutz besteht nicht. Es besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung nach § 17 Abs. 3 TrinkwV.
Die aktuell gültigen Haupt-, Anschluss- und Gebührensatzungen können Sie hier herunterladen: Satzungen.
Bei Fragen, Anregungen und Bemerkungen an den Verbandsvorstand können Sie uns unter der E-Mail-Adresse vorstand@wbv-veldrom.de erreichen.
Der Verband wird nach außen durch den ersten Vorsitzenden Christian Schmidt bzw. dessen Stellvertreter Richard Degenaar vertreten.
Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung können Sie sich an unsere Schatzmeisterin Anja Durth wenden.
Wasserbeschaffungsverband Veldrom
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Feldromer Str. 1
32805 Horn-Bad Meinberg
Vertreten durch Verbandsvorsteher Christian Schmidt
Bankverbindung
IBAN DE16 4765 0130 0095 0845 88
BIC WELADE3LXXX
Gläubiger-ID
DE52 WBV 00000 333683